Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 10.06.2013 - L 8 AY 6/13 B |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 S 1 ZPO, § 3 AsylbLG, § 9 Abs 3 AsylbLG, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten - Asylbewerberleistung - Anspruch auf höhere Grundleistungen - Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Grundleistungen - Übergangsregelung - Rückwirkung nur für ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Asylbewerbers auf höhere Leistungen für den im Hauptsacheverfahren streitigen Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.01.2012 auf der Grundlage eines Antrags nach § 44 SGB X i.R.e. Zugunstenverfahrens nach dem AsylbLG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf rückwirkende Asylbewerberleistungen nach der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Grundleistungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 13.03.2013 - S 16 AY 16/12
- LSG Sachsen-Anhalt, 10.06.2013 - L 8 AY 6/13 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10
"Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.06.2013 - L 8 AY 6/13
Mit der Klage erstrebt er die Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 4. Januar 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. Juli 2012 sowie die Gewährung von Leistungen "in verfassungsgemäßer Höhe gemäß Urteil des BVerfG vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10, und 1 BvL 2/11) ab dem 1. Januar 2011.Nach der Entscheidung des BVerfG vom 18. Juli 2012 (- 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -) sei die Anwendung von § 44 SGB X für Zeiträume bis Ende Juli 2012 ausgeschlossen.
Die Entscheidung des BVerfG vom 18. Juli 2012 (a.a.O.) schließt einen Anspruch des Klägers auf höhere Leistungen für den im Hauptsacheverfahren streitigen Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Januar 2012 auf der Grundlage des Antrags nach § 44 SGB X aus.
Soweit der Bf. meint, rechtlich besser gestellt werden zu müssen, weil er einen Antrag auf Überprüfung des Bewilligungsbescheides vor der Entscheidung des BVerfG vom 18. Juli 2012 (a.a.O.) gestellt habe, ist für den Senat nicht erkennbar, auf welche rechtliche Grundlage er seinen Anspruch auf Gewährung höherer Leistungen dann stützen möchte.
- BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 820/11
Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten, …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.06.2013 - L 8 AY 6/13
Zur Begründung führt der Bf. aus, die angefochtene Entscheidung werde den vom BVerfG (Beschluss vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 820/11 - NVwZ 2012, 1390) aufgestellten Maßstäben für die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten einer Klage als Grundlage der Bewilligung von PKH nicht gerecht. - BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00
Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.06.2013 - L 8 AY 6/13
Das Begehren bietet eine hinreichende Erfolgsaussicht, wenn ein (Teil-)Obsiegen des Beteiligten nicht schlechthin ausgeschlossen ist oder fernliegt (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00 - NJW 2000, 1936 ff.).